1. Um das Objekt zu buchen, ist bei der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts erforderlich.
2. Kann der Mieter den vereinbarten Urlaubszeitraum aus irgendeinem Grund nicht nutzen, muss er dies der Einrichtung CasaInesAldo unverzüglich mitteilen. Der Mieter ist dennoch verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen, sofern es nicht möglich ist, das Objekt für den vereinbarten Mietzeitraum anderweitig zu vermieten. Für den Fall, dass der Mieter den vereinbarten Mietzeitraum nicht vollständig nutzen kann, ist er dennoch verpflichtet, die gesamte Miete für den gesamten vereinbarten Zeitraum zu zahlen.
3. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Unterkunft wird der Mieter gebeten, diese bei der Übernahme derselben bekannt zu geben, andernfalls wird davon ausgegangen, dass sich sowohl die Räumlichkeiten als auch das Inventar in einem vertragsgemäßen Zustand befinden.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten einschließlich des Inventars nicht zu beschädigen und die Unterkunft am Ende der Mietzeit mit allen im Inventar beschriebenen Schlüsseln und Zubehörteilen zu hinterlassen. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen so ersetzt werden, dass dem Eigentümer der Unterkunft kein Schaden entsteht.
5. Der Mieter verpflichtet sich weiters, keine Schäden am Haus und Inventar zu verursachen, dem Vermieter alles, was beschädigt erscheint oder eine Gefahr darstellen könnte, unverzüglich zu melden und das Mietobjekt weder ganz noch teilweise unterzuvermieten, d.h. die Wohnung oder das Chalet darf nur von den Personen bewohnt werden, deren Anzahl im Vertrag genannt ist.
6. Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden an der Unterkunft oder dem Inventar. Gegenstände, die die Abflussrohre verstopfen könnten, dürfen nicht in die Toiletten und die Kanalisation geworfen werden.
7. Der Mieter anerkennt die Hausordnung und erkennt das Recht des Vermieters an, die Unterkunft jederzeit zu besichtigen oder durch Dritte besichtigen zu lassen.